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Der Unternehmer darf gefährliche Arbeiten oder Tätigkeiten in gefährlichen Arbeitsbereichen unter bestimmten Voraussetzungen (technischen und organisatorische Schutzmaßnahmen zuerst) nur auf Personen übertragen
- denen die mit diesem Arbeiten verbundenen Gefahren bekannt sind,
- die mit den durchzuführenden Schutzmaßnahmen vertraut,
- die für diese Arbeiten speziell geschult,
- die medizinisch geeignet sind.
Die Teilnehmer gewinnen in einer zweitägigen Schulung das erforderliche Praxiswissen für gefährliche Arbeiten oder Tätigkeiten in gefährlichen Arbeitsbereichen gemäß SCC-Regelwerk. Die Teilnehmer sind anschließend in der Lage, die SCC-Prüfung nach dem Regelwerk SCC Dok. Nr. 18 durch eine unabhängige Stelle zu bestehen.
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