|
Ab 01.01.2012 gelten nur noch die neuen Bedingungen!
Operativ tätige Mitarbeiter Dok. 018 und operativ tätige Führungskräfte Dok. 017 müssen in der Prüfung jeweils Fragen aus insgesamt 14 Fachgebieten beantworten können.
Sie können die Prüfung bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder bei einer (nachgewiesenen) gleichwertigen oder höheren Ausbildung direkt ohne Schulung ablegen.
Bei fehlendem Nachweis eines Berufsabschlusses nach BBiG oder gleichwertigem muss der Prüfung eine mindestens 24 Unterrichtsstunden umfassende dreitägige Schulung vorausgehen.
|